Der Blaue Engel
Schadstoffarme Lacke
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Lacke, Öle, Lasuren, Grundierungen, Versiegelungen
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 450 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 12a |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und gesundheitlichen Verbesserungen bei der Herstellung und Verwendung von Lacken beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen vor der Vergabe des Labels, indem der Labelnehmer die Rezeptur des Lackes bei RAL zur Prüfung einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 1981 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Lacke zu kennzeichnen, bei denen der Anteil an bedenklichen Zusatzstoffen und Konservierungsstoffen reduziert ist, um damit sowohl die Gesundheit der Verbraucher als auch die Umwelt zu schonen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Dazu gehört beispielsweise, dass die gelabelten Lacke nur einen geringen Gehalt an Lösemitteln aufweisen dürfen, dass keine gesundheitsschädlichen Weichmacher enthalten sind und dass die eingesetzten Konservierungsstoffe auf ein Mindestmaß reduziert sind.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht durch Vor-Ort Kontrollen, sondern der Labelnehmer reicht die Rezeptur des Lackes ein, die von der RAL gGmbH geprüft wird. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430