Der Blaue Engel
Programmierbare Heizkörperthermostate
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Programierbare Heizkörperthemostate
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 168 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Heizkörperthermostaten beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen und darüber hinaus Laboruntersuchungen unabhängiger Labore vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser seit 2012 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, dass Verbraucher Heizkörperthermostate erkennen und auswählen können, die programmierbar sind, die Raumtemperatur und die Heizdauer automatisch und individuell steuern können und dadurch beim Energiesparen helfen. Dadurch soll das Klima geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass sich bei den Heizkörperthermostaten Uhrzeit, Datum und Wochentag sowie mindestens vier Schaltzeiten und zwei Solltemperaturen pro Wochentag programmieren lassen. Die Heizkörperthermostate müssen über eine Funktion verfügen, mit der sie automatisch erkennen, dass ein Fenster oder eine Tür geöffnet wurde und daraufhin die Heizung drosseln. Die Geräte müssen sich mindestens für die Nachtabsenkung und die Absenkung der Temperatur über mehrere Tage programmieren lassen, sowie über Standardprogramme verfügen. Darüber hinaus bestehen hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Geräte. Eventuell genutzte Battereien müssen mindestens zwei Jahre halten. Werden die Geräte per Funk betrieben, darf die Strahlung nur gering sein. Der Hersteller muss mindestens zwei Jahre Garantie auf die Heizkörperthermostate gewähren. Darüber hinaus dürfen bestimmte giftige Stoffe wie beispielsweise halogenorganische Verbindungen in den Kunststoffteilen nicht enthalten sein.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen und darüber hinaus Laboruntersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430