Der Blaue Engel
Mobiltelefone
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Handys, Smartphones
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Anzahl der belabelten Produkte: | 2 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 106 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Produktion von strahlungsarmen, umwelt- und gesundheitsverträglichen Mobiltelefonen beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Seite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen einerseits, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten, sie müssen aber auch Prüfzertifikate einreichen und unabhängige Laboruntersuchungen nachweisen. Obwohl es sich um ein Umweltzeichen handelt, müssen Labelnehmer zusätzlich darstellen, ob sie Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das Label erfüllt damit die Kriterien für Nachhaltigkeit.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engels die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2002 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, den Verkauf von Mobiltelefonen zu fördern, die möglichst langlebig und strahlungsarm sind, deren Hersteller Rücknahmesysteme für ausgediente Telefone anbieten und bei denen umwelt- und gesundheitsbelastende Chemikalien weitgehend vermieden werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Händler zwei Jahre Garantie auf die gelabelten Mobiltelefone gewähren, gebrauchte Geräte zurücknehmen und dass die Telefone insgesamt aus schadstoffarmen Materialien bestehen. Die Strahlung des Geräts muss deutlich geringer sein als bei vergleichbaren Geräten. Der Hersteller muss sich außerdem verpflichten, bei der Produktion grundlegende Sozialstandards einzuhalten.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht durch Vor-Ort Kontrollen, sondern der Labelnehmer muss für bestimmte Kriterien Prüfzertifikate von unabhängigen Stellen vorlegen. Zertifikate werden unter anderem verlangt für die Strahlung und die Frage, wie häufig ein Telefon wieder aufgeladen werden muss. Für andere Kriterien, wie das Material, aus dem die Telefone bestehen und die Sozialstandards bei der Herstellung reicht eine Erklärung des Labelnehmers.
Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430