Der Blaue Engel
Mehrwegflaschen und Mehrweggläser
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Mehrwegflaschen aus Glas, Mehrwegflaschen aus PET, Mehrweg-Bügelflaschen
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Anzahl der belabelten Produkte: | 13 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 2 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zur besseren Erkennbarkeit von Mehrwegflaschen und -gläsern bei Verbrauchern beiträgt. Dies ist insoweit notwendig, da viele Verbraucher Mehrwegverpackungen kaum noch von Einwegverpackungen unterscheiden können, seit auf beide Verpackungsarten Pfand erhoben wird. Darüber hinaus wird die Umwelt geschont, indem belabelte Produkte auf Etiketten und Materialien aus umweltschädlichen Materialien verzichten müssen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Der Abfüller muss nachweisen, dass er einem Mehrwegglaspool angeschlossen ist, bei allen weiteren Angaben genügen Eigenerklärungen des Antragstellers. Weil damit immerhin der Hauptanspruch des Labels, Mehrwegflaschen und -gläser zu fördern, mit einem externen Nachweis unterfüttert wird, erhält das Label an dieser Stelle den Punkt in der Bewertungsmatrix.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Der Blaue Engel für Mehrwegflaschen und Mehrweggläser hat das Ziel, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern und so Abfall zu vermeiden. Durch die Verwendung von Etiketten und Verschlüssen aus unbedenklichen Materialien und Aufdrucke aus umweltschonenden Farben sollen Belastungen der Umwelt vermieden werden. Indem Hersteller, die den Blauen Engel für ihre Mehrwegflaschen verwenden, verpflichtet sind, den Abfüllort aufzudrucken, sollen Verbraucher sich für ein Produkt mit kurzen Transportwegen entscheiden können.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört selbstverständlich, dass es sich bei den belabelten Flaschen und Gläsern um Mehrwegbehältnisse handelt, d.h. der Abfüller nimmt sie zurück und befüllt sie neu. Darüber hinaus dürfen die Flaschen und Gläser keine bleihaltigen Kapseln beziehungsweise Verschlüsse und keine goldbronzehaltigen Etiketten enthalten. Außerdem muss der Abfüllort auf dem Etikett, vermerkt werden.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht durch Vor-Ort Kontrollen, sondern verlässt sich auf die Eigenangaben der Labelnehmer. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien entzieht RAL gGmbH gegebenenfalls dem Zeichennehmer das Umweltzeichen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430