Der Blaue Engel
Leder
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bekleidung und Schuhe |
Produkte: |
Leder für Möbel, Fahrzeuge, Textiien, Schuhe,
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 148 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Ledern beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont. Zusätzlich werden Sozialstandards berücksichtigt, so dass das Label auch Nachhaltigkeitsaspekte abdeckt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Prüfgutachten und Prüfberichte unabhängiger Einrichtungen sowie Eigenerklärungen vorlegt, machen das Label glaubwürdig. Die Sozialstandards werden anhand einer Eigenerklärung des Herstellers geprüft.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2016 vergeben und hat zum Ziel, für den Verbraucher Leder kenntlich zu machen, die besonders geringe Mengen schädlicher Stoffe enthalten und hohe Umweltstandards in der Produktion erfüllen.
Dadurch sollen die Umwelt und die Gesundheit von Verbrauchern geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Leder hohe Umweltstandards in der Produktion erfüllen, dass umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien minimiert sind, die Leder gute Gebrauchseigenschaften aufweisen und in der Herstellung Sozialstandards berücksichtigt werden. Das Leder muss von Tieren stammen, die primär zur Milch- und/oder Fleischerzeugung gehalten werden. Bei der Herstellung gelten Höchstwerte für den Wasserverbrauch, das Abwasser muss gereinigt werden. Bestimmte kritische Stoffe, wie beispielsweise spezielle Chromverbindungen dürfen in den Produkten nicht nachweisbar sein. Die Leder dürfen nur geringe Mengen an kritischen Stoffen, wie beispielsweise Formaldehyd ausdünsten.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht vor Ort, sondern der Labelnehmer reicht Prüfgutachten und Prüfberichte unabhängiger Einrichtungen sowie Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430