Der Blaue Engel
Gewebe aus Recycling-Kunststoffen
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Textile Flächengebilde, wie Fassadenabdeckungen und Werbematerialien
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Anzahl der belabelten Produkte: | Derzeit keine |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 193 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von sogenannten textilen Geweben aus Recycling-Kunststoffen beiträgt, die beispielsweise für Fassadenabdeckungen oder Werbematerialien verwendet werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Sicherheitsdatenblätter, Eigenerklärungen und Bestätigungen überwachender Behörden, bzw. Prüfberichte einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2014 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher textile Gewebe aus Recycling-Kunststoffen, beispielsweise für Fassadenabdeckungen und Werbematerialien erkennen und auswählen können, die hohe Umweltstandards in der Produktion erfüllen und auf gesundheitsgefährdende Chemikalien verzichten.
Dadurch sollen Ressourcen und das Klima geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass der Anteil an recyceltem Kunststoff (Post-Consumer) in den textilen Flächengebilden mindestens 80 Prozent betragen muss. Bestimmte kritische Stoffe, wie beispielsweise spezielle Azo-Farbstoffe, aromatische und halogenierte Lösemittel, oder künstliche Nanomaterialien dürfen den Kunststoffen nicht zugesetzt werden. Für weitere Stoffe gelten niedrige Grenzwerte. Das Endprodukt muss mindestens die Prüfkriterien des OEKO-TEX® Standard 100 für Produktklasse IV oder besser erfüllen (Ausstattungsmaterialien für Dekorationszwecke wie Tischwäsche und Vorhänge, sowie textile Wand- und Bodenbeläge). Auch für Emissionen in die Abluft und das Abwasser gelten Grenzwerte.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Sicherheitsdatenblätter, Eigenerklärungen und Bestätigungen überwachender Behörden, bzw. Prüfberichte ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430