Der Blaue Engel
Emissionsarme Holzwerkstoffplatten
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Spanplatten, OSB-Platten, Massivholzplatten, Furniersperrholzplatten, Faserplatten, Tischlerplatten, Mitteldichte Faserplatten (MDF)
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 20 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 76 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und dem Gebrauch von Holzplatten beiträgt und deren Holzbestandteile zudem nachhaltig produziert werden müssen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende und unabhängige Kontrollen, insbesondere in Bezug auf die Emissionen aus dem Holz, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen, Zertifikate, Berechnungen und unabhängig bestätigte oder erstellte Prüfberichte einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1995 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Holzplatten erkennen und auswählen können, die wenige Schadstoffe enthalten und ausdünsten und deren Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Damit sollen die Gesundheit von Verbrauchern und die Umwelt geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass das zur Sperrholzherstellung und für Massivholzplatten verwendete Holz nicht aus Urwäldern stammen darf. Es muss aus bestehenden, nachhaltig bewirtschafteten Forstwirtschaften entnommen werden. Holzwerkstoffplatten und Beschichtungen dürfen nicht mit Holzschutzmitteln (Fungizide, Insektizide, Brandschutzmittel) und halogenorganischen Verbindungen behandelt sein. Für die Ausdünstung von bestimmten kritischen Stoffen, wie beispielsweise Formaldehyd oder Phenol, gelten strenge Grenzwerte.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Rezepturen, Berechnungen und unabhängig bestätigte oder erstellte Untersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430