Der Blaue Engel
Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Parkett, Mehrschichtparkett, Furnierböden, Böden mit lackierter Oberfläche, Laminate, Linoleum, Kork
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 140 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 176 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Bodenbelägen, Türen und Paneelen beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont. Bei dem Anteil an nachhaltig produzierten Holz in den Produkten finden auch Sozialkriterien Berücksichtigung.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen, Zertifikate und Laboruntersuchungen vorlegt, machen das Label glaubwürdig. Die Sozialstandards werden anhand einer Eigenerklärung des Herstellers geprüft.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2012 vergeben und hat zum Ziel, für den Verbraucher Bodenbeläge, Türen und Paneele kenntlich zu machen, die überwiegend aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bestehen und zudem umweltfreundlich hergestellt werden.
Dadurch sollen die Umwelt und die Gesundheit von Verbrauchern geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass das verwendete Holz nachweislich aus legalen Quellen stammt. Es werden nur Produkte ausgezeichnet, die zu mindestens 60 Prozent aus Holz bestehen. Mindestens 50 Prozent dieses Holzes müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen. Die Holzwerkstoffe dürfen nicht mit Bioziden oder halogenorganischen Verbindungen behandelt sein. Für die Ausdünstung von bestimmten kritischen Stoffen, wie beispielsweise Formaldehyd oder Phenol, gelten strenge Grenzwerte. Beschichtungen, wie beispielsweise Lacke, müssen ebenfalls emissionsarm sein. Bei der Herstellung des nachhaltig produzierten Anteils an Holz müssen über die ökologischen Ansprüche hinaus auch Sozialstandards berücksichtigt werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht vor Ort, sondern der Labelnehmer reicht Eigenerklärungen, Zertifikate und Laboruntersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430