Der Blaue Engel
Elektrofahrräder
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Elektrofahrräder mit Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h
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Anzahl der belabelten Produkte: | Derzeit keine |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 197 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Elektrofahrrädern führt und damit die Ressourcen schont, sowie Gesundheit und Umwelt entlastet.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Laboruntersuchungen, Prüfgutachten und Eigenerklärungen vorlegt, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2015 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher umweltfreundliche, langlebige sowie sichere Elektrofahrräder auswählen können und insbesondere durch die Langlebigkeit der Akkus Ressourcen geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Akkus eine lange Lebensdauer haben und eine geringe Selbstentladung aufweisen. Darüber hinaus müssen sie lange verfügbar sein und der Hersteller muss eine Garantie von 24 Monaten gewähren. Ersatzakkus müssen bis 5 Jahre nach Produktionseinstellung nachbestellt werden können. Für den Schwermetallgehalt des Akkus gelten geringe Grenzwerte.
Bestimmte kritische Stoffe, wie beispielsweise Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAKs, oder giftige Phthalate, dürfen in den Griffen und im Sattel nicht, oder nur in geringsten Mengen vorhanden sein. Der Hersteller muss mindestens 5 Jahre ab Produktionseinstellung noch Ersatzteile für das Fahrrad anbieten. Zusätzlich muss das Fahrrad so konstruiert sein, dass sich insbesondere die elektronischen Bauteile leicht ausbauen und somit gut recyceln lassen.
Lange Akku-Lebensdauer und Verfügbarkeit von Ersatzakkus, Mechanische und elektrische Sicherheit, Garantieleistungen für den Verbraucher, Reduzierung von Schadstoffen im Akku, Griffen und Sattel, Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht vor Ort, sondern der Labelnehmer reicht Laboruntersuchungen, Prüfgutachten und Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430