Der Blaue Engel
Druck- und Pressepapiere überwiegend aus Altpapier
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Zeitschriften, Magazine, Zeitungsbeilagen, Kataloge, Prospekte, Flyer, Plakate, Werbeblätter
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 150 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 72 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und Entsorgung von bedruckten Produkten beiträgt und damit die Umwelt schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen, unabhängig erstellte Prüfberichte und Zertifikate (teilweise jährlich) vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1992 vergeben und wurde 2014 neu ausgerichtet. Er hat zum Ziel, dass Verbraucher Druckerzeugnisse erkennen können, bei deren Druck die Umwelt geschont wurde und bei denen die Rohstoffe aus Recycling oder nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass bei der Herstellung des Papiers mindestens 800 Kilogramm Altpapier pro Tonne produzierten Papiers eingesetzt werden muss. Der Anteil an Frischfasern darf maximal 250 Kilogramm pro Tonne betragen. Die Papiere müssen bestimmte Grenzwerte für einzelne giftige Inhaltsstoffe wie beispielsweise Bisphenol A, einhalten. Die Druckfarben dürfen bestimmte Schwermetalle, wie beispielsweise Kadmium, Quecksilber und Blei sowie bestimmte mineralölhaltige Produkte nicht enthalten. Bei der Herstellung des Papiers aus Frischfasern dürfen kein Chlor, keine halogenierten Bleichchemikalien und keine optischen Aufheller eingesetzt werden. Die Holzfasern für den frischen Zellstoff müssen aus nachhaltiger, zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Druckerzeugnisse müssen darüber hinaus gut zu recyceln sein.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer oder sein Zulieferer reicht entsprechende Eigenerklärungen, unabhängig erstellte Prüfberichte und Zertifikate ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430