Der Blaue Engel
Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Car Sharing Anbieter
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Ein Zeichenträger |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 100b |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Nutzung von PKW führt. da diese umweltschonender als herkömmliche Fahrzeuge betrieben werden und durch die geteilte Nutzung weniger Fahrzeuge pro Person benötigt werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer die Fahrzeugscheine und die Vertragsbedingungen in Kopie sowie Eigenerklärungen vorlegt, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2015 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher zum einen auf einen eigenen PKW verzichten können und zum anderen die genutzten PKW besonders umweltfreundlich betrieben werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass der Anteil von rein verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen mit hohen CO2-Emissionen in der Fahrzeugflotte bezogen auf die Gesamtfahrzeugzahl maximal 5% beträgt. Die Fahrzeuge müssen rund um die Uhr buchbar sein, es muss die Möglichkeit zur Kurzzeitnutzung geben und die Nutzungskosten müssen nach Zeit und Kilometern abgerechnet werden. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge regelmäßig gepflegt und gewartet werden sowie die grüne Plakette tragen. Besitzern von Dauer- oder Vergünstigungskarten des Öffentlichen Verkehrs, wie beispielsweise BahnCard-Kunden oder ÖPNV-Dauerkartenbesitzern müssen Vergünstigungen gewährt werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht vor Ort, sondern der Labelnehmer reicht die Fahrzeugscheine und die Vertragsbedingungen in Kopie sowie Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430