Der Blaue Engel
Abfallarme Wechselkopf-Bürsten
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Gesundheit |
Produkte: |
Zahnbürsten mit Wechselkopf
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Anzahl der belabelten Produkte: | Derzeit keine |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 82 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Nutzung von Zahnbürsten beiträgt, indem die Abfallmenge reduziert wird.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem die Produkte visuell geprüft werden und der Labelnehmer zusätzlich Eigenerklärungen vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1995 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Zahnbürsten erkennen und auswählen können, deren Kopfstück auswechselbar ist, so dass Abfall vermieden wird und Ressourcen geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Hauptkriterium für die Vergabe ist, dass die Produkte so gestaltet sind, dass Verbraucher die Bürstenköpfe auswechseln können. Mindestens zwei zusätzliche Wechselköpfe müssen in der Packung enthalten sein. Darüber hinaus muss der Händler Ersatz-Bürstenköpfe anbieten. Die Produkte dürfen keine schwermetallhaltigen Verbindungen (Cadmium und Blei) enthalten. Die Verpackung muss überwiegend aus Recyclingmaterial bestehen. Produkte und Verpackungen dürfen nicht mit halogenierten Kohlenwasserstoffen hergestellt werden.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien visuell an den Produkten und der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430