Datenschutz-Gütesiegel beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Kategorie: Internet und IT
Produkte:
Hardware, Software oder automatisierte Verfahren
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 35
Label-Info: Datenschutz-Gütesiegel beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen Verbesserungen im Datenschutz von Hardware, Software und automatisierten Verfahren beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Dabei handelt es sich um eine Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Das ULD ist für staatliche Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zuständig.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz wurde im Jahr 2000 gegründet und ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein geleitet.

Labelziele

Das Datenschutz-Gütesiegel dessen Produktkriterien 2002 formuliert wurden, kann für Hardware, Software oder automatisierte Verfahren vergeben werden, die zum Einsatz bei schleswig-holsteinischen Behörden geeignet sind.

Ziel des Labels ist, eine Empfehlung für die schleswig-holsteinische Verwaltung auszusprechen. Es ist nicht notwendig, dass das Produkt dann tatsächlich bei einer Behörde eingesetzt wird oder werden soll. Es muss nur für den Einsatz bei einer Behörde geeignet sein.

Labelvergabe

Hersteller oder Vertreiber, die das Datenschutzgütesiegel für Ihre Produkte verwenden wollen, müssen einen Antrag beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) stellen.

Um das Label zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich aus dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Datenschutzauditverordnung Schleswig-Holstein ableiten.

Die Labelkriterien formulieren unter anderem Anforderungen an die Technikgestaltung. Dies betrifft insbesondere die Datenvermeidung und die Transparenz. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit (Abwicklung anonym oder unter Pseudonym möglich, Verzicht auf Erhebung personenbezogener Daten, Verzicht auf Speicherung und Auswertung von Daten etc.). Ein zweiter Komplex fordert die Einhaltung von Datenschutzbestimmunge, wie beispielsweise, dass Daten nur zweckgebunden verwendet werden. Im dritten Komplex wird untersucht, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Betroffen das Produkt unterstützt. Diese Maßnahmen leiten sich vor allem aus der Datenschutzverordnung (DSVO) ab. Der vierte Komplex enthält Kriterien, nach denen die Umsetzung der Rechte der Betroffenen wie beispielsweise Benachrichtigung, Auskunft und Transparenz beurteilt wird.

Die Produkte werden von unabhängigen Sachverständigen, die auf Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde geprüft werden oder einer Prüfstelle begutachtet. Der Sachverständige oder die Prüfstelle muss beim ULD anerkannt sein. Sie erstellen ein Gutachten zum Produkt, unabhängig vom ULD.

Kommt das ULD auf der Grundlage des Gutachtens zu dem Ergebnis, dass das Produkt mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit vereinbar ist, verleiht es das Datenschutz-Gütesiegel. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) entscheidet über die Zertifizierung durch einen Verwaltungsakt. In der Regel wird das Zertifikat für die Dauer von zwei Jahren vergeben.

Das ULD kann aus dem Markt Produkte, die mit dem Gütesiegel versehen sind, zur Überprüfung entnehmen. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann das ULD das Zertifikat widerrufen oder zurücknehmen.

Kontakt

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Tel. +49(0)431 9881200
Fax +49(0)431 9881223

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