Das Kork-Logo
Vergeben in: |
Deutschland,
Schweiz,
Österreich
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Vergeben von: | Deutscher Kork-Verband e. V. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Bodenbeläge aus Kork
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 20 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung von Bodenbelägen und anderen Produkten aus Kork beiträgt.
Der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Labelgeber ist der Kork-Verband e. V, der aus Produzenten und Händlern besteht, die gleichzeitig Zeichennehmer sein können, dadurch ist die Unabhängigkeit eingeschränkt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Deutsche Kork-Verband e. V. wurde 1985 gegründet und hat seinen Sitz in Herford. Es handelt sich um einen Interessenverband von Mitgliedsfirmen. Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Mitglieder, die Qualitätssicherung für Produkte aus Kork und die Förderung der Forschung über Kork.
Labelziele
Das seit 1997 vergebene Label ist das erste speziell für Korkprodukte gültige Umweltzeichen. Ziel des Labels ist, die Produktqualität, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit bei Korkprodukten zu gewährleisten.
Labelvergabe
Das Kork-Logo wird vom vom Deutschen Kork-Verband an Mitgliedsfirmen vergeben, wenn die Produkte die Vergabekriterien erfüllen.
Dazu gehört unter anderem, dass keine gesundheitsgefährdenden Schwermetalle in den Produkten eingesetzt werden, dass keine Azofarbstoffe verwendet werden und dass die Ausdünstungen an Formaldehyd und anderen flüchtigen Stoffen besonders niedrig sind. Zudem müssen die Produkte in ihren technischen Eigenschaften bestimmten Normen entsprechen und alle Inhaltsstoffe deklariert werden.
Ein unabhängiges, akkreditiertes Prüflabor führt vor Vergabe des Labels Prüfungen durch. Der Antragsteller muss Nachweise über die Einhaltung der Kriterien vorlegen. Neben den vom Antragsteller veranlassten Untersuchungen können durch das Prüfinstitut auch stichprobenartige Audits durchgeführt werden. Erfüllt das Produkt die Vergabekriterien, vergibt die Geschäftsführung des Kork-Verbandes e. V das Label. Die Geschäftsführung ist mit Herstellern besetzt, die gleichzeitig Zeichennehmer sein können.
Die Vereinbarung gilt jeweils ein Jahr. Für eine Verlängerung der Zeichennutzung muss eine erneute Prüfung der jeweiligen Produkte durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann das Label entzogen werden.
Kontakt
Deutscher Kork-Verband e. V.
Goebenstraße 4-10
32052 Herford
Tel. +49(0)5221 126520
Fax +49(0)5221 126565