CE (Conformité Européenne)

Vergeben in: EU
Vergeben von: Europäische Kommission
Kategorie: Haus- und Elektrogeräte, Sport und Spiel, Bauen und Wohnen, Gesundheit
Produkte:
Elektroprodukte, Elektronikprodukte, Warmwasserheizkessel, Kühlgeräte, Spielzeug, Bauprodukte, Medizinprodukte
Anzahl der belabelten Produkte: Nahezu alle in den oben genannten Kategorien
Label-Info: CE (Conformité Européenne)
  • Keine Wertung

Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob unabhängige Stellen überprüft haben, dass das Produkt bestimmte Richtlinien erfüllt. Wenn nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer aufgedruckt ist, dann wurde eine sogenannte Benannte Stelle in das Bewertungsverfahren einbezogen.

Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel beziehungsweise Qualitätszeichen, sondern dokumentiert lediglich, dass eine Ware, die innerhalb der EU verkauft werden soll, den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Da sich das CE-Kennzeichen damit nicht an Verbraucher wendet, sondern an Behörden, wird das Label nicht bewertet.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Europäische Kommission. Diese hat die CE-Kennzeichnung 1993 mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt.

Labelziele

Ziel der CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist anzuzeigen, dass die entsprechenden Produkte den Anforderungen der EU an den Gesundheitsschutz, an Sicherheit und Umweltschutz genügen.

Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren wie zum Beispiel Spielzeug und Bauprodukte gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Die Kennzeichnung ist für alle Produkte verpflichtend, für die eine entsprechende EU-Richtlinie existiert und die innerhalb der EU auf den Markt kommen.

Labelvergabe

Die CE-Kennzeichnung muss von den Herstellern selbst am Produkt angebracht werden. Vorher müssen die Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung aufstellen und unterschreiben. Dazu müssen sie dokumentieren, dass ihr Produkt alle Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Bauprodukte, müssen von einer neutralen, durch die EU-Kommission anerkannten Stelle bewertet werden.

Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Überwachung der CE-Kennzeichnung obliegt den Behörden in den EU-Mitgliedsländern in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Dazu sind besondere Behörden eingerichtet, die den Markt beobachten und Verbraucher so weit als möglich vor unsicheren Produkten schützen sollen. Dies geschieht, indem Hersteller, Importeure und Großhändler stichprobenhaft überprüft werden und indem einzelne Produkte getestet werden.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Kriterien der Kennzeichnung, dann können Produkte zurückgerufen werden. Möglich ist unter anderem auch, dass gefährliche Produkte vernichtet werden müssen oder Labelnehmer Geldbußen zahlen müssen.

Kontakt

Enterprise Europe Network LGA Training & Consulting GmbH, EU-Beratungsstelle
Tillystrasse 2
90431 Nürnberg
Tel. +49(0)911 6554933
Fax +49(0)911655 4935

Weitere Label in diesen Kategorien: