Bio-Zeichen Mecklenburg-Vorpommern
Vergeben in: |
Mecklenburg-Vorpommern
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Vergeben von: | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Bio-Lebensmittel und ökologische gastronomische Angebote aus Mecklenburg Vorpommern
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil die regionale Produktion und Wertschöpfung berücksichtigt wird.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Es wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vertreten.
Labelziele
Das seit 2007 bestehende Label hat zum Ziel, regionale Produkte in Bio-Qualität für Verbraucher kenntlich zu machen und deren Absatz zu fördern. Zusätzlich soll das Bewusstsein für eine regionale Identität verstärkt werden.
Labelvergabe
Betriebe des ökologischen Landbaus, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, Hotels- und Gaststätten, die das Label nutzen wollen, stellen einen Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Sie dürfen das Label tragen, wenn sie ökologisch zertifiziert sind und die zusätzlichen Kriterien des Labels erfüllen.
Zu den Kriterien gehört beispielsweise, dass der Anbau von pflanzlichen und die Erzeugung von tierischen Produkten zu 100 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. In der Erzeugung von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem Alter von sechs Wochen in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden. Bei der Geflügelfleischerzeugung spätestens ab einem Alter von einer Woche. Bei verarbeiteten Erzeugnissen müssen mindestens 90 Prozent Gewichtsanteil der landwirtschaftlichen Zutaten aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Die jeweiligen Betriebe müssen in allen Betriebszweigen nach den Anforderungen des ökologischen Landbaus produzieren. Die Futtermittel müssen bei Wiederkäuern zu mehr als der Hälfte aus betriebseigener Erzeugung stammen. Schlachtvieh darf maximal vier Stunden transportiert werden.
Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich im Rahmen der Kontrollen für das EU-Bio-Logo durch staatlich anerkannte, unabhängige Öko-Kontrollstellen geprüft. Das Ministerium kann zusätzliche Prüfungen durchführen lassen. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, kann das Label genutzt werden. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kontakt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Tel. +49(0)381 40350
Fax +49(0)381 4001510