Bio-Zeichen Baden-Württemberg

Vergeben in: Deutschland
Baden-Württemberg
Vergeben von: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Bio-Lebensmittel aus Baden-Württemberg
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 300
Label-Info: Bio-Zeichen Baden-Württemberg
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil Aspekte wie Kreislaufwirtschaft und regionale Produktion berücksichtigt sind.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist das Land Baden-Württemberg. Es wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vertreten.

Labelziele

Das seit 2002 vergebene Label hat zum Ziel, regionale Produkte in Bio-Qualität für Verbraucher kenntlich zu machen und deren Absatz zu fördern. Das soll zu einer höheren Wertigkeit von Agrarprodukten und Lebensmitteln aus Baden-Württemberg beitragen.

Labelvergabe

Das Ministerium schließt auf Antrag Lizenzverträge zur Nutzung des Labels mit Labelnehmern aus der Erzeugung und Vermarktung. Dazu stimmt es sich mit dem sogenannten Öko-Beirat ab, der vom Ministerium gegründet wurde und dem Vertreter des Ministeriums, von Anbauverbänden, von Verbraucher- und Naturschutzverbänden und Verbänden der Ernährungswirtschaft sowie des Lebensmittelhandels angehören.

Der Beirat erarbeitet neue Kriterien und erlässt sie. Wer das Label nutzen will, muss grundsätzlich in Baden-Württemberg nach Öko-Richtlinien produzieren oder die Ausgangsstoffe in Öko-Qualität von dort beziehen. Zusätzlich gelten für einzelne Bereiche strengere Kriterien als beim Bio-Siegel, beispielsweise was die Transportzeit von Tieren oder die Verwendung von Futtermitteln aus eigener Erzeugung angeht.

Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen geprüft. Das Ministerium kann zusätzliche Prüfungen durchführen lassen. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, kann das Label genutzt werden. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel. +49(0)711 6667080
Fax +49(0)711 6667089

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