Bio-Siegel - HESSEN
Vergeben in: |
Hessen
|
Vergeben von: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Fleisch und Wurstwaren, Geflügel, Fisch, Gemüse, Getreide, Eier, Honig, Kräuter, Mehl, Milch und Milchprodukte, Speiseeis, Obst, Speiseöle, Spirituosen, Bier
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 50 Erzeuger und Verarbeiter |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil Aspekte wie Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfung berücksichtigt sind.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Inhaber des Bio-Siegel - HESSEN sind das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz mit Sitz in Wiesbaden und die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH mit Sitz im hessischen Friedberg.
Die Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN GmbH ist durch das Land Hessen mit der Umsetzung des Konzeptes beauftragt und darf das Label nutzen sowie Lizenzen und Zeichennutzungsrechte vergeben.
Labelziele
Ziel des seit 2006 vergebenen Labels ist, den Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln zu fördern. Verbraucher sollen ökologisch produzierte Produkte aus der Region wählen können.
Außerdem sollen die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Bioprodukten aus Hessen vorangebracht werden.
Labelvergabe
Das Recht zur Nutzung des Labels wird durch einen Lizenzvertrag an Organisationen vergeben, die das Label wiederum an ihre Mitglieder weitergeben. Erzeuger können auch direkt das Label erhalten. In einer sogenannten Erzeugererklärung, die die Labelnehmer zu Beginn des Vergabeprozesses abgeben, verpflichten sie sich, die Kriterien des Labels einzuhalten.
Voraussetzung ist, dass die Betriebe nach Öko-Richtlinien produzieren oder dass Hersteller die Zutaten für ihre Produkte in Öko-Qualität kaufen. Zu den Kriterien gehört zudem, dass unverarbeitete Produkte wie Obst und Gemüse oder Fleisch, vollständig aus der angegebenen Region stammen müssen. Bei verarbeiteten Produkten muss mindestens die Hauptzutat, wie zum Beispiel das Fleisch in Wurstwaren oder die Milch in Joghurt, aus der angegebenen Region kommen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, wenn sie alle weiteren Kriterien erfüllen. Bei pflanzlichen Produkten müssen Obst, Gemüse, Kräuter und ähnliches in der jeweiligen Region angebaut worden sein.
Die Betriebe müssen sich einer ersten Kontrolle unterziehen, außerdem finden mindestens jährlich Kontrollen durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen statt. Der Labelgeber kann zusätzliche Prüfungen durchführen lassen. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, darf das Label genutzt werden. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kontakt
MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Homburger Straße 9
61169 Friedberg
Tel. +49(0)6031 73235
Fax +49(0)6031 732379