BIO-Siegel Bayern

Vergeben in: Bayern
Vergeben von: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Bier, Brot und Backwaren, Fein- und Reformkost, Nährmittel und Konserven, Fisch, Fleisch und Fleischwaren, Frische-Convenience und TK, Kartoffelprodukte, Mehlspeisen, Teigwaren und Knödel, Milchprodukte, Käse und Eier, Obst, Gemüse und Gewürze, Spirituosen, Wein und Getränke, Suppen und Eintöpfe, Süßwaren und Brotaufstriche
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 100 Zeichennehmer
Label-Info: BIO-Siegel Bayern
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil zusätzlich noch Aspekte wie Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfung berücksichtigt sind.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Träger des Zeichens "Bio-Siegel" ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Er entscheidet über Lizenzvergaben und die Genehmigung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen.

Lizenznehmer des Bio-Siegels können Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft werden. Sie müssen die Durchführung der erforderlichen Prüfungen und die Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen gewährleisten können.

Labelziele

Ziel des seit 2003 vergebenen und 2015 überarbeiteten Labels (vormals „Öko-Qualität garantiert“) ist, den Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln zu fördern, bei denen die Herkunft zu erkennen ist und die den gesetzlich vorgeschriebenen und den zusätzlichen Qualitätskriterien des Labels ge­nügen.

Verbraucher sollen mit Hilfe des Labels ökologisch produzierte Produkte aus Bayern wählen können.

Labelvergabe

Das Recht, das Label zu vergeben, überträgt das bayerische Landwirtschaftsministerium per Lizenzvertrag an verschiedene Organisationen. Diese wiederum vergeben das Label an Unternehmen der Landwirtschaft, an Direktvermarkter und an Unternehmen der Ernährungswirtschaft sowie des Handels.

Unternehmen die das Zeichen tragen wollen, müssen eine Lizenzvereinbarung unterschreiben, in der sie sich dazu verpflichten, die Kriterien des Labels einzuhalten.

Voraussetzung für die Vergabe ist, dass die Betriebe nach den EU-Öko-Richtlinien in Bayern produzieren oder Verarbeiter die Ausgangsstoffe in Öko-Qualität aus Bayern beziehen und dort verarbeiten. Zu den Kriterien gehört über die EU-Öko Verordnung hinaus beispielsweise, dass strengere Einschränkungen für den Zukauf von Futter und den Einsatz von Düngemitteln gelten und mehr Fläche pro Nutztier zur Verfügung steht.

Bei sogenannten Mischprodukten, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen sowohl die tierischen als auch die pflanzlichen Zutaten vollständig aus Bayern stammen. Ausnahmen gelten für Zutaten, die nicht in Bayern produziert werden können. Bei den pflanzlichen Zutaten darf ausnahmsweise bis zu einem Drittel nicht aus Bayern stammen, wenn die Zutat nicht in der erforderlichen Menge in Bayern produziert werden kann, weil die landwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Bei Fleisch darf das Zeichen nur dann verwendet werden, wenn die Tiere in der Region geboren und anschließend in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Region gehalten und gemästet wurden. Auch die Verarbeitung muss in Bayern erfolgen.

Alle Betriebe müssen sich einer ersten Betriebskontrolle und mindestens jährlichen Kontrollen durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen unterziehen. Zusätzlich werden die Erzeugnisse des Antragstellers geprüft. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, darf das Label genutzt werden. Um die Neutralität und Objektivität der Programmorganisation und der Kontrollen zu gewährleisten, werden die Lizenznehmer und die Zertifizierungsstellen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als neutrale staatliche Behörde überwacht. Die Systemkontrolle fungiert darüber hinaus als unabhängige Anlaufstelle für anonyme Hinweise und Beschwerden.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
Tel. +49(0)89 21820
Fax +49(0)89 21822677

Weitere Label in dieser Kategorie: