Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW

Vergeben in: Nordrhein-Westfalen
Vergeben von: Landessportbund NRW
Kategorie: Sport und Spiel
Produkte:
Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten
Anzahl der belabelten Produkte: Über 750 vergebene Anerkennungen
Label-Info: Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt durch eine vom Labelgeber weitgehend abhängige Stelle oder aber diese Stelle ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen und relevanten Verbesserungen der Qualität von Bewegungsangeboten in Kindertagesstätten beiträgt.

Vergeben wird das Label vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von dessen Mitgliedsverbänden geprüft, so dass die Unabhängigkeit zwischen Labelgeber und Prüfer eingeschränkt ist.

Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend vor Ort geprüft, bevor das Label vergeben wird. Dies macht das Label glaubwürdig.

Der Vergabeprozess ist für Verbraucher transparent dargestellt. Werden die Kriterien des Labels nicht erfüllt, kann der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. das Label entziehen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V., kurz: LSB NRW. Er ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland gehört er dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.

Der LSB NRW hat über fünf Millionen Mitglieder und über 50 Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB). Sitz des gemeinnützigen Vereins ist Duisburg.

Labelziele

Ziel des seit 2000 vergebenen Labels ist, Sportvereine und Kindergärten zur Zusammenarbeit zu ermutigen, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen und der Bewegungsarmut und Bewegungslosigkeit von Vorschulkindern gemeinsam entgegenzuwirken.

Labelvergabe

Kindertageseinrichtungen, die das Label tragen wollen, stellen einen schriftlichen Antrag bei der Sportjugend NRW. Sie verpflichten sich, die Vergabekriterien des Labels einzuhalten.

Zu den Kriterien gehört, dass eine Kooperationsvereinbarung der Kindertagesstätte mit einem ortsansässigen Sportverein besteht, der besonders qualifizierte Übungsleiter stellt, die für die Leitung von Bewegungsangeboten für Kinder geschult sind  (ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“). Auch die Leitung der Kindertagesstätte und mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Gruppe müssen bei der Antragstellung über diese oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Das Prinzip „Bewegungserziehung“ muss im pädagogischen Konzept der Kindertagesstätte verankert werden. Entsprechende Voraussetzungen zur Durchführung der Angebote müssen bestehen.

Nachdem die Antragsunterlagen und die Kooperationsvereinbarung geprüft wurden, nimmt die zuständige Beraterin des Stadt- oder Kreissportbundes eine Vor-Ort Prüfung der Kindertagesstätte vor. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält die Kindertagesstätte von der Sportjugend NRW das Zertifikat „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“.

Innerhalb von zwei Jahren ab der Verleihung müssen alle pädagogischen Fachkräfte über die Qualifikationen zur Leitung von Bewegungsangeboten für Kinder verfügen.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann der Landessportbund das Label entziehen.

Kontakt

Landessportbund NRW
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. +49(0)203 73810

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